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Was sind individuelle heilpädagogische Leistungen (IhpL)?

Unsere Antwort

Sofern die Basisleistung I als Strukturförderung  nicht ausreichend ist, um den individuellen Teilhabebedarf eines Kindes zu decken, können darüber hinaus individuelle heilpädagogische Leistungen (IhpL)  erbracht werden. Im Landesrahmenvertrag nach §131 SGB IX wurde die Angebotsstruktur der Basisleistung I, der erhöhten KiBiz-Mittel und der IhpL im Verhältnis zueinander erläutert. Dabei wurde der Leistungsumfang der Basisleistung I bereits so ausgestaltet, dass diese grundsätzlich den Anspruch von Kindern mit Teilhabebedarf in Regel-Kitas deckt. IhpL kommen daher nur für Kinder mit hohem Teilhabebedarf als ergänzende Ausnahmeleistung in Betracht.