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Was passiert, wenn bei der Prüfung Mängel festgestellt werden?

Unsere Antwort

Wenn das LVR-Prüfteam bei einer Prüfung Mängel feststellt, werden diese zunächst im vorläufigen Prüfbericht beschrieben. Auf dieser Basis wird anschließend der abschließende Prüfbericht erstellt. Dieser enthält die vom LVR festgestellten Mängel, Aussagen zu möglichen Ursachen für die Mängel und Empfehlungen zu ihrer Behebung. Der geprüfte Leistungserbringer wird aufgefordert, einen Maßnahmenplan zur Mängelbeseitigung vorzulegen. Die Empfehlungen im Prüfbericht bieten einen Handlungsrahmen hinsichtlich der Behebung der Mängel. Wie die Mängelbeseitigung erfolgt, obliegt grundsätzlich der Berufsausübungsfreiheit des Leistungserbringers. Der geprüfte Leistungserbringer kann hierzu Stellung nehmen und sollte mögliche Einwände mit Belegen versehen. Der LVR bewertet das Lösungspotential bzw. deren Nachhaltigkeit. Die weitere Begleitung der Qualitätsentwicklung erfolgt durch die für die jeweilige Region zuständige LVR-Abteilung der Eingliederungshilfe.