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Was ändert sich durch das BTHG für mich ab 2020?

Unsere Antwort

Das BTHG umfasst eine große Zahl von gesetzlichen Neuregelungen, die stufenweise in Kraft treten. Dadurch soll die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessert werden.

Ab dem 01.01.2020 wird der Landschaftsverband Rheinland (LVR) für alle Leistungen zuständig, die für Kinder mit einer (drohenden) Behinderung bis zum Schuleintritt in unterschiedlichen Einrichtungen erbracht werden.

Es wird bei Ihnen vor Ort Mitarbeitende des LVR geben. Diese LVR-Fallmanager*innen werden Sie informieren, beraten und den individuellen Bedarf Ihres Kindes feststellen, unabhängig von der Behinderungsart.