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Wie können Einrichtungen an einem BEI_NRW gemeinsam arbeiten?

Unsere Antwort

Das ausgefüllte BEI_NRW kann IT-basiert weitergeleitet werden. 
Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:

 

1. Möglichkeit: 

Hier wird das BEI_NRW durch den Bereich Soziale Teilhabe zum Beispiel an den Bereich Teilhabe am Arbeitsleben zur weiteren Bearbeitung gesendet. Auf demselben Weg kann die Rücksendung an den abgebenden Bereich erfolgen.

2. Möglichkeit:

Hier wird durch die fallführende Person einer Kollegin oder einem Kollegen aus demselben Bereich die Möglichkeit der Bearbeitung eingeräumt

Achtung: Beide Aktionen setzen das schriftliche Einverständnis der leistungsberechtigten Person bzw. der rechtlichen Vertretung der Person voraus. Es werden ja persönliche Daten versendet.

Zu einer Zusammenarbeit verschiedener Einrichtungen kann es kommen, wenn beispielsweise eine leistungsberechtigte Person umziehen möchte. Zuvor hat die Person in einer Besonderen Wohnform gewohnt. Künftig möchte die Person in einer eignen Wohnung mit ambulanter Unterstützung leben. Die ambulante Betreuung erfolgt von einem anderen Leistungsanbieter. So kann der Anbieter der Besonderen Wohnform - mit dem Einverständnis der leistungsberechtigten Person - dem Anbieter der ambulanten Betreuung das BEI_NRW übermitteln.

Das BEI_NRW kann nur an Personen weitergeleitet werden, die ebenfalls eine grundsätzliche Berechtigung zur Nutzung der Fachanwendung erhalten haben.