Unsere Servicezeiten
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Solitäre heilpädagogsche Leistungen sind Leistungen zur sozialen Teilhabe. Sie sollen die Selbständigkeit der Kinder mit (drohender) Behinderung erhöhen und ihre Gemeinschaftsfähigkeit und Entwicklung fördern. Hierbei werden die Kinder in ihrer Lernentwicklung, in ihrem sozialen Verhalten sowie in ihrem emotionalen Erleben durch unterschiedliche Fördermaßnahmen begleitet. Dazu zählen die jeweils erforderlichen nichtärztlichen therapeutischen, psychologischen, sonderpädagogischen und psychosozialen Leistungen und die Beratung der Erziehungsberechtigten. Heilpädagogische Leistungen sind also alle Maßnahmen, die dazu beitragen, dass sich das Kind entwickeln und seine Persönlichkeit entfalten kann. Die solitäre heilpädagogische Leistung umfasst auch die heilpädagogische Diagnostik. Zusätzlich besteht im Vorfeld die Möglichkeit, eine Erstberatung als offenes, niedrigschwelliges Beratungsangebot für alle Eltern wahrzunehmen, die eine Entwicklungsverzögerung oder ein Entwicklungsrisiko bei ihrem Kind vermuten (Früherkennung und Prävention).
Das Ergebnis der Diagnostik sowie die Bedarfsermittlung des Trägers der Eingliederungshilfe (Fallmanagement des Landschaftsverbandes Rheinland) bilden die Grundlage des Förderplanes. Die heilpädagogische Entwicklungsförderung erfolgt handlungs- und alltagsorientiert. Die Inhalte werden als landeseinheitliche Standards definiert und entsprechend finanziert. Im Fokus der Förderung steht zu jederzeit das Kind. Darüber hinaus sind vier separate Elterngespräche in die Förderung miteinkalkuliert.
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Wir beantworten Ihre Fragen zu den BTHG-Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung.
Tel: 0221/809-4120
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