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Landesrahmenvereinbarung zur interdisziplinären Frühförderung

Unsere Antwort

Die Landesrahmenvereinbarung zur interdisziplinären Frühförderung schafft ab 2020 verlässliche und einheitliche Rahmenbedingungen für alle Beteiligten und beinhaltet verbindliche Vorgaben für die Frühförderung von allen Vorschulkindern in Nordrhein-Westfalen, die von Behinderung bedroht sind oder eine Behinderung haben.