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Wie gestaltet sich der Landesrahmenvertrag?

Unsere Antwort

Der Landesrahmenvertrag über die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen regelt den Rahmen für die Unterstützungsleistungen für zirka 250.000 Menschen mit wesentlichen Behinderungen in Nordrhein-Westfalen ab 2020.
In der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes rückt der neue Landesrahmenvertrag die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den Fokus und bestimmt, nach welchen Verfahren und Standards Unterstützungsleistungen künftig erbracht und vergütet werden.

Dr. Dieter Schartmann

LVR-Dezernat Soziales
LVR-Fachbereichsleiter Eingliederungshilfe II

dieter.schartmann@lvr.de

Tel: 02218096881

Herr Dr. Schartmann