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Was sind Andere Leistungsanbieter?

Unsere Antwort

Menschen mit Behinderungen entscheiden selbst, bei welchem Anbieter sie die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch nehmen möchten. Neben den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) können Leistungen im Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich und Arbeitsbereich – ganz oder teilweise – auch von sogenannten „Anderen Leistungsanbietern“ erbracht werden.

Andere Leistungsanbieter können zum Beispiel Träger tagesstrukturierender Maßnahmen, Initiativen mit einer sozialräumlichen Ausrichtung oder auch Arbeitsmarktdienstleister sein. Im Berufsbildungsbereich wären auch Berufsförderungs- oder Berufsbildungswerke denkbar, die Leistungen im Berufsbildungsbereich erbringen. Das Ziel ist Angebote zu schaffen, die inklusiv ausgerichtete Alternativen zur Beschäftigung in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) darstellen. Menschen, die einer Beschäftigung in einer Werkstatt kritisch gegenüberstehen, haben so eine neue bedarfsgerechte Teilhabechance.

Thomas Fonck

LVR-Dezernat Soziales
Fachbereich Eingliederungshilfe I

thomas.fonck@lvr.de

Tel: 0221 809 7220

Fax: 0221 8284 3164

Mitarbeiter