Transkript anzeigen Abspielen Pausieren
Scrollen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) verfolgt das engagierte Ziel, seine Online-Angebote allen Menschen zugänglich zu machen. Die hier vorliegende Website zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes hat der LVR auf Grundlage des vom Schwesterverband LWL entwickelten "Inklusiven LWL-Internet" erstellt. Der Internetauftritt, auf dem Sie sich hier befinden, ist mit dem Webseiten-Baukasten des "Inklusiven LWL-Internet" im Hinblick auf eine besonders gute Zugänglichkeit entwickelt worden. Weitere Informationen zum "Inklusiven LWL-Internet" finden Sie hier

Vereinbarkeit mit der EU-Richtlinie 

Mit dieser Erklärung stellt der LVR die Vereinbarkeit der hier vorliegenden Website (www.bthg.lvr.de mit Unterkapiteln) mit der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen fest. Der LVR hat die Erklärung entsprechend auf Grundlage "einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung" erstellt (Nennung der Methode gemäß Durchführungsbeschluss 2018/1523 der EU-Kommission, Artikel 3). Die hier vorliegende Barrierefreiheitserklärung wurde im November 2019 erstellt.  

Fehler melden 

Sofern Ihnen dennoch Mängel in der Barrierefreiheit des Angebots auffallen, teilen Sie uns diese bitte mit. Sie können hierzu die E-Mail-Funktion "Fehler melden" im Abbinder der Website nutzen. Sofern Sie auf der Website veröffentlichte Inhalte in anderen, für Sie besser rezipierbaren Formaten benötigen, wenden Sie sich bitte ebenfalls an uns. Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 EU-DSGVO an den Landschaftsverband Rheinland übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Ombudsstelle 

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden 

Internetseite der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW aufrufen

Überwachungsstelle

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

E-Mail an die Überwachungsstelle senden

Internetseite der Überwachungsstelle aufrufen